Rechtsprechung
BDH, 04.04.1962 - II D 96/61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BDH, 18.08.1961 - II D 51/61
Rechtsmittel
Auszug aus BDH, 04.04.1962 - II D 96/61
Nach der Rechtsprechung des Bundesdisziplinarhofes kann ein unter des G 131 fallender Beamter in einem Verfahren nach § 9 G 131 auch wegen solcher Verfehlungen verfolgt werden, die er als Landesbeamter in der Zeit einer nicht rechtsgleichen Unterbringung begangen hat (vgl. u.a. Urteile vom 14. März 1961 - II D 35/60 -, 18. August 1961 - II D 51/61 -, 18. Januar 1962 - II D 59/61 -). - BDH, 18.01.1962 - II D 59/61
Rechtsmittel
Auszug aus BDH, 04.04.1962 - II D 96/61
Nach der Rechtsprechung des Bundesdisziplinarhofes kann ein unter des G 131 fallender Beamter in einem Verfahren nach § 9 G 131 auch wegen solcher Verfehlungen verfolgt werden, die er als Landesbeamter in der Zeit einer nicht rechtsgleichen Unterbringung begangen hat (vgl. u.a. Urteile vom 14. März 1961 - II D 35/60 -, 18. August 1961 - II D 51/61 -, 18. Januar 1962 - II D 59/61 -). - EuGH - 79/80 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Gonano / Kommission
Auszug aus BDH, 04.04.1962 - II D 96/61
Diese Verfolgung ist unabhängig davon, ob im bayerischen Diensthoheitsbereich kraft Gesetzes gewisse Folgen an das Verlassen des bayerischen Staatsgebietes geknüpft wurden, ebenso wie es gleichgültig wäre, wenn im Landesbeamtenverhältnis wegen des Mißverhaltens eine Disziplinarstrafe verhängt worden wäre (vgl. auch BDH 2, 59, 79/80).
- BDH, 14.03.1961 - II D 35/60
Rechtsmittel
Auszug aus BDH, 04.04.1962 - II D 96/61
Nach der Rechtsprechung des Bundesdisziplinarhofes kann ein unter des G 131 fallender Beamter in einem Verfahren nach § 9 G 131 auch wegen solcher Verfehlungen verfolgt werden, die er als Landesbeamter in der Zeit einer nicht rechtsgleichen Unterbringung begangen hat (vgl. u.a. Urteile vom 14. März 1961 - II D 35/60 -, 18. August 1961 - II D 51/61 -, 18. Januar 1962 - II D 59/61 -). - EuGH, 11.07.1979 - 59/79
Producteurs de vins de table und vins de pays / Kommission
Auszug aus BDH, 04.04.1962 - II D 96/61
Die Zulässigkeit des Verfahrens unterliegt demnach entgegen der in der Berufungsbegründung vertretenen Meinung der Verteidigung keinen Bedenken, denn es richtet sich gegen den Beschuldigten nicht in seiner Eigenschaft als früherer bayerischer Beamter, sondern als früherer Reichsbeamter, der einen Rechtsstand nach dem G 131 mit Rechtsbeziehungen zum Bunde hat und der Disziplinarhoheit des Bundes untersteht (vgl. auch BDH 2, 59/79-80). - BDH, 12.12.1961 - II D 49/60
Nochmalige Prüfung einer Ablehnung im Berufungsverfahren bei bereits erteilter …
Auszug aus BDH, 04.04.1962 - II D 96/61
Eine solche Selbständigkeit ist hier nicht gegeben (vgl. u.a. auch Urteil vom 12. Dezember 1961 - II D 49/60 -), da die Grundlage der vorstehenden Verfehlung des Beschuldigten sein ehewidriges oder ehebrecherisches Verhalten bildet, das Verhalten in dem Anschuldigungspunkt 2) auf dem gleichen Gebiete liegt und beide Verfehlungen ebenso wie das Verhalten zu 3) und 4) einen Mangel an allgemeiner beamtenmäßiger Haltung hinsichtlich seiner Familienpflichten erkennen lassen. - BFH, 20.09.1962 - V 252/59
Auszug aus BDH, 04.04.1962 - II D 96/61
Durch rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts B. vom 14. Oktober 1959 - Ds 252/59 - wurde der Beschuldigte wegen dreier fortgesetzter Vergehen der Unterhaltspflichtverletzung zu einer Gefängnisstrafe von zwei Monaten verurteilt.